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Zurück zur ÜbersichtFirmenwagen: Geldwerten Vorteil in der Steuererklärung korrigieren
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. In der Praxis wird dieser meist pauschal nach der 1%-Regelung ermittelt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat hinzu. Diese pauschale Berechnung unterstellt, dass der Wagen regelmäßig für den Arbeitsweg genutzt wird – was längst nicht immer der Fall ist. Gerade bei häufigem Homeoffice oder wechselnden Einsatzorten liegt der tatsächliche Nutzungsumfang oft deutlich darunter. In solchen Fällen kann der pauschale Ansatz im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigiert werden. Statt der 0,03%-Regel darf dann eine Einzelbewertung mit 0,002 % je tatsächlich durchgeführter Fahrt angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nachweisen kann, an welchen Tagen der Firmenwagen tatsächlich für den Weg zur Arbeit genutzt wurde. Geeignet sind etwa einfache Aufzeichnungen oder Kalendernotizen.
Wichtig ist dabei die Abgrenzung zwischen Lohnabrechnung und Steuerveranlagung. Der Arbeitgeber wendet aus Vereinfachungsgründen weiterhin den pauschalen Ansatz an. Ergibt sich dadurch jedoch ein zu hoher geldwerter Vorteil, kann dieser im Steuerbescheid berichtigt werden. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird dann erstattet.
Auch Zuzahlungen des Arbeitnehmers wirken sich steuermindernd aus. Leistet der Arbeitnehmer etwa eine monatliche Kostenbeteiligung oder übernimmt einzelne Fahrzeugkosten selbst, reduziert sich der zu versteuernde Vorteil entsprechend. Eine negative Besteuerung ist allerdings ausgeschlossen – der Vorteil kann höchstens auf Null sinken.
Für Elektrofahrzeuge gelten im Übrigen reduzierte Pauschalsätze, die der Arbeitgeber regelmäßig bereits berücksichtigt. Auch hier bleibt jedoch Raum für Korrekturen. Besonderheiten ergeben sich hier bei der Erstattung der Ladekosten; diese sind ab 2026 nachzuweisen.
Hinweis
Ob und in welchem Umfang sich eine Korrektur lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Ihre Steuerberaterin/Ihr Steuerberater hilft dabei, die richtige Methode zu wählen und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
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