KARSTEN VOLBERG

  STEUERBERATER

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Freitag, 04.07.2025

Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel - Wann liegt Negativmerkmal "Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf Grundstück" vor?

Das Negativmerkmal “Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf Grundstück” der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2023 liegt nur dann vor, wenn wirklich kein Fahrrad auf dem Grundstück abgestellt werden kann. Es kommt nicht darauf an, ob eine Vorrichtung zur Diebstahlsicherung vorhanden ist. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Pankow (Az. 101 C 161/23).

Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin stritten sich im Jahr 2023 über die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Dabei ging es u. a. um die Frage, ob das wohnwertmindernde Merkmal “Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück” der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2023 gegeben war. Die Vermieterin erhob schließlich Klage.

Das Amtsgericht Berlin-Pankow entschied zu Gunsten der Vermieterin. Das Negativmerkmal “Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück” liege nur dann vor, wenn wirklich kein Fahrrad auf dem Grundstück, sei es vor oder hinter dem Wohngebäude, sei es mit oder ohne eine Vorrichtung zur Diebstahlsicherung, abgestellt werden kann. Das von den Mietern vorgelegte Foto zeige aber, dass auf dem Grundstück Fahrräder abgestellt werden können. Mehr sei nicht erforderlich.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.